BVerfG und Innenpolitik: Lange Analysen werden jetzt nötig!

Thursday, 28. February 2008, 23:09
Veröffentlicht in der Kategorie Life

Wenn man sich die letzten Urteile des Bundesverfassungsgerichts anschaut, so fällt auf, dass sie in recht schneller Reihe innenpolitische sehr bedeutende Urteile fällen. Nur 2 Wochen nach der Verkündung des Urteils wird es beispielsweise um die automatisierte Erkennung und Speicherung von KfZ-Kennzeichen gehen. Bedeutende Urteile der letzten Zeit:

  • Luftfahrtabschussgesetz gekippt, Begründung fusst auf Art. 1 Abs. 1
  • Grosser Lauschangriff zurecht gestutzt, etabliert den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, der ohne staatlichen Eingriff bleiben muss
  • Und jetzt neu: Onlinedurchsuchung vorerst abgesägt, etabliert das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme

Seit dem Volkszählungsurteil 1983 ist meiner Einschätzung nach nicht mehr eine so weitreichende Entscheidung gefällt worden. Das Urteil erkennt endlich an, dass Menschen immer mehr sich im virtuellen Raum bewegen und das dieser Raum daher für Menschen einem privaten Lebensbereich gleichwertig sein kann.

Die Politik sollte sich daher angesichts solcher Zurechtweisungen (und genau das ist meiner Meinung nach das Urteil) endlich einmal die verfassunsrechtlichen Grenzen anerkennen und sie vor der Ausarbeitung von möglichsten weitreichenden Befugnissen in Gesetzesentwürfen berücksichtigen.

Immer mehr frage ich mich, ob dieses absichtliche übertreten der Linie nicht kalkuliert ist. Schäuble provoziert. Er provoziert jeden Monat aufs neue und erkennt nicht, dass er dadurch dem Rechtsstaat und der Verfassung meiner Meinung nach schadet. Immer mehr Menschen fühlen sich unwohl in einem Staat der alles wissen will, bedroht von einem Innenminister der seine Politik mit Hobbes’ Leviathan zu rechtfertigen versucht.

Das Bundesverfassungsgericht war dazu gedacht, die Verfassung vor Feinden innerhalb des Staates zu wahren. Aber innerhalb des letzten Jahrzehnts zeigt sich jetzt doch deutlich, dass nicht der innere Feind den Staat zersetzen will, sondern der Staat selbst sein Fundament neu bauen will um einen neuen Feind zu bekämpfen. Immer wieder ums neue baut das BVerfG Schutzwälle für die Bürger auf, die der Staat dann einreissen will.

Das jetztige Urteil ist in meinen Augen für dieses Dilemma wegweisend: Der Staat darf, aber nur solange er die Freiheit aller und sich selbst schutzen muss.

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